Notengebung an der CBS

Leistungsbeurteilung im Fach Deutsch

 

Die schriftliche Leistungsbeurteilung im Fach Deutsch ergibt sich aus den Kompetenzbereichen Lesen, Schreiben, Rechtschreiben und Sprachbewusstsein entwickeln.

Die jeweiligen Kompetenzbereiche werden gleichermaßen gewichtet.

Die mündlichen Leistungen und schriftlichen Leistungen werden im Verhältnis 1:1 gewichtet.

 

In den Klassen 3 und 4 sind sind Schuljahr im Fach Deutsch nicht mehr als acht schriftliche Arbeiten anzufertigen. Dazu zählen sämtliche schriftliche Leistungen, die mit einer Note versehen sind.

 

Buchpräsentationen:

In Klasse 2 wird eine Buchpräsentation gehalten.

In Klasse 3 kann eine Buchpräsentation gehalten werden.

In Klasse 4 wird eine Buchpräsentation gehalten.

 

Die Bewertung der Buchpräsentation fließt sowohl in den Bereich Lesen als auch Sprechen ein.

 

 

 

Leistungsbeurteilung im Fach Mathematik

 

Grundlage der Leistungsverordnung im Fach Mathematik sind die vom Schüler erbrachten Leistungen. Die Leistungen aus den benoteten schriftlichen Arbeiten fließen zu 2/3 in die Gesamtnote ein.

In den Klassen 3 und 4 sind sind Schuljahr im Fach Mathematik nicht mehr als sechs schriftliche Arbeiten anzufertigen.

Dazu zählen sämtliche schriftliche Leistungen, die mit einer Note versehen sind.

 

Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem (Orientierungsvorgabe: Die Erreichung der Hälfte der Punktzahl soll der Note 3-4 entsprechen).

In Klasse 2 werden ebenfalls sechs schriftliche Arbeiten angefertigt, die jedoch nicht mit einer Note versehen werden.

 

Weitere im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachte mündliche, schriftliche oder praktische Leistungen fließen zu 1/3 in die Gesamtnote ein.

Dies könnte beispielsweise sein:

-       mündliche und schriftliche Beiträge zum Unterricht

-       mündliche Überprüfung des Gelernten

-       schriftliche Bearbeitung von Aufgaben im Heft oder auf Arbeitsblättern

-       praktische Leistungen, wie z.B. arbeiten mit mathematischen Lernspielen

-       Heftführung

-       usw.

 

 


Leistungsbeurteilung im Fach Sachunterricht

 

In Klasse 2 wird mindestens eine Projektpräsentation gehalten.

In Klasse 3 wird mindestens eine Projektpräsentation gehalten.

In Klasse 4 kann eine Projektpräsentation gehalten werden.

 

Es werden in Klasse 3 und 4 jeweils mind. 2 schriftliche Arbeiten geschrieben.

 

Über das weitere Zustandekommen der Note im Sachunterricht entscheidet der jeweilige Fachlehrer auf Basis der rechtlichen Grundlagen.

 

 

 

Leistungsbeurteilung im Fach Musik

 

Die mündlichen Leistungen und schriftlichen Leistungen werden im Verhältnis 1:1 gewichtet.

Weitere Leistungen wie beispielsweise vorsingen, vorspielen oder Ordnerführung werden vorher mit der Lehrkraft abgesprochen und zählen zur mündlichen Note.

 

 



 

Leistungsbeurteilung im Fach Bildende Kunst

 

Praktische Arbeiten werden in der Regel anhand folgender Kriterien bewertet:

-       kreative Umsetzung der gestellten Aufgabe

-       sorgfältige Ausführung

-       Selbstständigkeit

-       Berücksichtigung der konkreten Aufgabenstellung

-       fertig werden im gestellten Zeitrahmen

Ein schriftlicher Test zählt wie eine praktische Arbeit.

Die praktischen Arbeiten fließen zu 2/3 in die Gesamtnote ein.